„Woche der Kinderrechte“

in Rheinland-Pfalz vom 20.–27. September 2018

Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spielen und Erholung (Art. 31 UN-KRK)

Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz unterstützt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Projekte und Aktionen, die der Sensibilisierung für die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte sowie zu deren Umsetzung dienen.

Förderungen und Aktionen bzw. Projekte der „Woche der Kinderrechte“

Jugendämter, die 2018 in Kooperation mit freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freien Initiativen zu Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention Aktionen und Projekte zum Weltkindertag durchführen, können eine Förderung des Kinder und Jugendministeriums erhalten. Weitere Informationen zur Förderung der rheinland-pfälzischen „Woche der Kinderrechte“ finden Sie in den folgenden Dateien.

Fachtagung „Freiraum für Kinder“

Rückblick auf die Fachtagung vom 26.11.2018 in Worms:

Beispiel-Aktionen von geförderten Projekten