Woche der Kinderrechte / Kinderrechtefachtagung
Rund um den Weltkindertag am 20. September
Kinderrechte bekannt zu machen und für die Rechte der Kinder und ihre Umsetzungsschritte zu sensibilisieren – das ist das Ziel der rheinland-pfälzischen Woche der Kinderrechte.
Rund um den Weltkindertag am 20. September fördert das Jugendministerium unter einem jährlich wechselnden Motto zu Artikeln der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen Aktionen und Projekte, die der Sensibilisierung und Umsetzung des jeweiligen Rechts dienen.
Gefördert werden können Maßnahmen in Trägerschaft von freien und öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe oder freier Initiativen, die ihre Anträge über das Jugendamt einreichen. Die planerische Gesamtverantwortung und das Antragsrecht bis 1. März obliegt dem jeweils zuständigen Jugendamt.
Auf den Unterseiten zu diesem Menüpunkt finden Sie zum jeweiligen Jahr alle Ausschreibungs- und Antragsformulare:
- Förderkriterien
- Antrag Zuwendung
- Verwendungsnachweis
- Sachbericht
Weltkindertag-Aktionen
Anfang September wird mit den Flyern und Einladungen, die die Maßnahmeträger zur Verfügung stellen, über die konkreten Aktionen und Vorhaben vor Ort informiert.
„Kinderrechtefachtagung“
Jährlich veranstaltet das Jugendministerium zum jeweiligen Thema der rheinland-pfälzischen Woche der Kinderrechte außerdem eine Kinderrechtefachtagung. Dazu werden folgende Informationen auf der jeweiligen Seite eingestellt:
- der Einladungsflyer
- die Pressemitteilung des Ministeriums
- Vorträge und Rückblicke zur Kinderrechtefachtagung.
Kinderrechte-Jahresthemen im Überblick:
- 2024: Starke Kinder sagen NEIN!
- 2023: Recht auf Schutz vor Diskriminierung (Art. 2 UN-KRK)
- 2022: Zugang zu Medien (Art. 17 UN-KRK)
- 2021: Recht auf Beteiligung (Art. 12 UN_KRK)
- 2020: Kinderrrechte ins/im Grundgesetz!?
- 2019: Geflüchtete Kinder (Art. 22 UN-KRK)
- 2018: Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spielen und Erholung (Art. 31 UN-KRK)
- 2017: Berücksichtigung des Kindeswillens (Art. 12 UN-KRK)
- 2016: Recht des Kindes auf Persönlichkeits- und Menschenrechtsbildung (Art. 29 UN-KRK)