Kinderschutzdienste
Eine rheinland-pfälzische Besonderheit bilden die Kinderschutzdienste. Rheinland-Pfalz und Thüringen sind die beiden einzigen Länder in der Bundesrepublik, die spezielle Kinderschutzdienste fördern und unterstützten. In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit 16 Kinderschutzdienste an 18 Standorten für 26 Städte und Kreise. Zu den Aufgaben der Kinderschutzdienste gehört es, Mädchen und Jungen, die Opfer von Misshandlungen oder sexueller Gewalt geworden sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht, ein Ansprechpartner zu sein, der sich ihnen zuwendet und ihren Aussagen vertraut. Kinderschutzdienste beraten und begleiten niedrigschwellig, kostenlos und ohne lange Wartezeiten. Sie sollen vor weiteren Gefährdungen schützen, erzieherische, ärztliche und psychotherapeutische Hilfen aufzeigen und in entsprechende Hilfen vermitteln.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Kinderschutzdienste liegt im Opferschutz, nicht in der Straftäterverfolgung. Im Falle der Durchführung eines Strafverfahrens informiert und begleitet eine Fachkraft des Kinderschutzdienstes Kinder bzw. Jugendliche vor, während und nach dem strafrechtlichen Verfahren.
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