Aktionsprogramm Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz

Windrädchen mit dem Logo „Kinderrechte in Rheinland-Pfalz“

Grundlage des Aktionsprogramm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz – Politik für Kinder mit Kindern“ ist die Landesverfassung mit Artikel 24:

„Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes!“

Mit Beschluss des Ministerrates vom 4. Juli 1995 wurde das Ziel definiert, Rheinland-Pfalz zum kinderfreundlichsten Bundesland zu entwickeln und dabei Partizipation groß zu schreiben. Im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention sollen Maßnahmen für Kinder mit Kindern entwickelt werden und alle Ressorts ihren Beitrag dazu leisten. Kinderpolitik wurde zur Chefsache und zur Querschnittsaufgabe der Landesregierung.

Etappen auf dem Wege waren bisher u.a.:

  • der erste Bericht zur Umsetzung 1996
  • der Bericht der Enquete-Kommission „Situation der Kinder in Rheinland-Pfalz – Rechte der Kinder in einer sich wandelnden Welt“ von 1996
  • die Unterrichtung des Landtages1998
  • die Bilanzierungsveranstaltung „Ein Bündnis für Kinder“ im Jahr 2000
  • die Fortschreibung des Programms mit dem Beschluss im Ministerrat 2004
  • die Einführung der Kinderfreundlichkeitsprüfung bei Gesetzen 2004
  • der Bericht zur Umsetzung von 2006
  • der Start der Kinderrechte-Initiative 2007 mit:

            der Kinderrechte-Internetseite: www.kinderrechte.rlp.de
            der jährlichen Kinderrechte-Fachtagung
            der jährlichen reinland-pfälzischen Woche der Kinderrechte
            der Herausgabe von Materialien zu Kinderrechten

  • dem Beschluss des Landtages, in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen von 2007
  • dem Bundesrats-Entschließungsantrag von Rheinland-Pfalz und Bremen zur Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung 2008
  • dem Bundesrats-Entschließungsantrag zur Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention 2009
  • der Vorlage des 1. Kinder- und Jugendbericht Rheinland-Pfalz „Zwischen Infrastruktur und Intervention – Zur Verantwortung von Staat und Gesellschaft für das Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz“ 2010
  • dem Bundesrats-Entschließungsantrag u.a. von Rheinland-Pfalz „Kinderrechte im Grundgesetz verankern“ 2011
  • der Vorlage des 2. Kinder- und Jugendbericht „Respekt! Räume! Ressourcen!“ 2015.

Das Aktionsprogramm für eine Politik für Kinder mit Kindern ist in Rheinland-Pfalz zu einer Querschnitts-Daueraufgabe geworden. Infos zur Umsetzung sind inzwischen weiteren Internetseiten zu entnehmen: u.a. dem Kita-Server Rheinland-Pfalz unter www.kita.rlp.de und https://mffki.rlp.de/de/themen/kinder-und-jugend/jugendpolitik/

Politik für Kinder mit Kindern

Beschlossen vom Ministerrat am 13. Januar 2004

Mit dem Aktionsprogramm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“ hat sich die Landesregierung 1995 erstmals verpflichtet, Rheinland-Pfalz zu einem kinderfreundlichen – ja dem kinderfreundlichsten – Bundesland zu entwickeln. Viele der dort formulierten Ziele und Maßnahmen sind erreicht oder auf den Weg gebracht worden. Im Jahr 2004 wurde das Aktionsprogramm mit neuen Akzenten vom Ministerrat am 13. Januar 2004 beschlossen. Damit verpflichteten sich die Staatsministerinnen und Staatsminister erneut, die Teile des Programms umzusetzen, die ihr jeweiliges Ressort betreffen.

Titelseite der Broschüre „Aktionsprogramm Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“

Umsetzung

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie die Kapitel des Berichtes zum Stand der Umsetzung, vorgelegt vom Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend in 2006.

Titelseite der Broschüre „Aktionsprogramm Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz – Zwischenbericht“
Titelseite der Broschüre „Aktionsprogramm Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz – Zwischenbericht“

Anmerkung Dezember 2010

Aktuelle Beispiele für die Umsetzung des Programms „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz – Politik für Kinder mit Kindern“ durch jedes Ressort der Landesregierung sind der folgenden Zusammenstellung zu entnehmen.

Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention

Pressemeldung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 27.11.2009 mit aktualisierter Anmerkung

Rheinland-Pfalz will den Weg dazu frei machen, dass die 1989 formulierten, weltweit gültigen Kinderrechte der Vereinten Nationen künftig ohne Einschränkungen auch in Deutschland umgesetzt werden. Ein Antrag des Landes, der heute im Bundesrat eingebracht wurde, hat zum Ziel, dass die Länderkammer die Bundesregierung auffordert, die 1992 mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention in New York hinterlegte Vorbehaltserklärung umgehend zurückzunehmen. „Die UN-Konvention formuliert Rechte von Kindern und schreibt damit Mindestanforderungen an die Versorgung, den Schutz und an die Beteiligung von Kindern fest, die in Deutschland auch allgemein akzeptiert werden. Mehr als 17 Jahre, nachdem die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland nur unter Vorbehalt akzeptiert wurde, ist es an der Zeit diese Vorbehalte zurückzustellen“, unterstrichen Ministerpräsident Kurt Beck sowie Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen.

Die Vorbehaltserklärung Deutschlands enthält eine Reihe von Relativierungen und nicht mehr zeitgemäßer Interpretationshinweise des UN-Katalogs an Kinderrechten, die sich durch die innerdeutsche Gesetzgebung mittlerweile erledigt haben. Im Sommer 2008 war ein gleichlautender Entschließungsantrag, den die Länder Berlin, Rheinland-Pfalz und Bremen eingebracht hatten, noch gescheitert. Rheinland-Pfalz unterstützt als einziges Bundesland eine jährliche „Woche der Kinderrechte“, in der einzelne Rechte aus der UN-Konvention thematisiert werden.

Anmerkung:
Nach Vertagung in die Ausschüsse und Vorlage einer geänderten Beschlussvorlage fasste der Bundesrat schließlich am 26.03.2010 die Entschließung „Der Bundesrat begrüßt die Absicht, die im Jahr 1992 abgegebene Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückzunehmen“.

Das Bundeskabinett beschloss am 03.05.2010 die Rücknahme der sogenannten Vorbehaltserklärung und das Schreiben zur Rücknahme wurde durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland am 15.07.2010 in New York an die Vereinten Nationen übergeben.