Kinderstadtpläne
Kinderstadtpläne in Rheinland-Pfalz verfolgen unterschiedliche Ziele und dienen unterschiedlichen Zwecken:
- Aktivierung von Kindern zur Auseinandersetzung mit dem Wohnumfeld,
- Förderung der Bestandsaufnahme einer kinderfreundlichen Infrastruktur und der Identifizierung von Gefahrenquellen und Entwicklungsbedarfen,
- Darstellung der Angebote für Kinder im jeweiligen Wohnumfeld.
Die Entwicklung von Kinderstadtplänen unter der Beteiligung von Kindern kann vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration bis zu 40 % gefördert werden (siehe unter Förderung).
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Kinderstadtpläne, die vom Familienministerium gefördert wurden.
„Gerade mit Blick auf Flüchtlinge bzw. Kinder aus anderen Herkunftsländern besteht noch einmal ein erweiterter Bedarf der Entwicklung solcher Informationen. Über Förderungsmöglichkeiten informiert das Referat Kinderpolitik.
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Kriterien für die Landesförderung von Kinder(stadt)plänen
- Kriterien Kinderstadtpläne MFFJIV(24 KB)
Kriterien Kinderstadtpläne MFFJIV