Umsetzung Rheinland-Pfalz
Die UN-Kinderrechtskonvention nimmt nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Länder, Kommunen und die freien Träger der Jugendhilfe in die Verantwortung, den Rechten der Kinder zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen.
Auf Länderebene sind in erster Linie die obersten Landesjugendbehörden für Kinderpolitik und damit für die Umsetzung der Kinderrechte verantwortlich. Sie sind in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden zusammengeschlossen, die sich zweimal jährlich zu Beratungen trifft. Einmal jährlich tagt die Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder, die Jugend- und Familienministerkonferenz. Diese hat in ihrem Beschluss vom 26. Juni 1999 die Mitverantwortung der Länder für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich hervorgehoben. Ebenfalls auf regionaler Ebene angesiedelt sind die Landesjugendämter, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zusammengeschlossen sind.
Grundlage der rheinland-pfälzischen kinderpolitischen Aktivitäten war u.a. der Bericht der Enquete-Kommission „Situation der Kinder in Rheinland-Pfalz – Rechte der Kinder in einer sich wandelnden Welt“ von 1996, der die Bedeutung des Ausbaus der Kinderrechte, insbesondere die Etablierung von Beteiligung der Kinder, herausstellte.
Wichtige rechtliche Ansatzpunkte zur Umsetzung der Kinderrechte finden sich in den Ausführungsbestimmungen der Länder zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), d. h. im „Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) für Rheinland-Pfalz“ ebenso wie in der Landkreis- und Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz.
Im Jahr 2000 wurden die Kinderrechte schließlich in der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz verankert. In Artikel 24 heißt es „Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes“. Damit wird deutlich gemacht, dass das Land Kinder als Träger eigenständiger Grundrechte anerkennt sind und sich in einer besonderen Verantwortung gegenüber Kindern sieht.
Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung der Kinderrechte sind die Städte, Kreise und Gemeinden. Wie sehr die Kinder zu ihren Rechten kommen, entscheidet sich vor allem auch in ihrem unmittelbaren Lebensraum. Viele Aufgaben, die Kinder betreffen, fallen in die Selbstverwaltung der Gemeinden. In vielen Gemeinden wurden Kinderbeauftragte oder Kinderbüros eingerichtet, um die Interessen der Kinder zu vertreten. Zahlreiche Verbände und Vereine, darunter viele Träger der freien Jugendhilfe verstehen ihre Arbeit als Lobby-Arbeit für Kinder.