Umsetzung national
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 ratifiziert. Dabei hat Deutschland – wie 33 weitere Staaten (u. a. Belgien, Norwegen, Schweden, Finnland) – eine Erklärung abgegeben. (Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 10. Juli 1992, BGBl. II, S. 990).
Für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf Bundesebene ist in erster Linie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verantwortlich. Es hat innerhalb der Bundesregierung die Aufgabe, die Interessen der Kinder zu artikulieren und einzubringen. Für die Kinder- und Jugendhilfe hat das BMFSFJ entsprechend dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – eine Kompetenz zur Anregung und Förderung ihrer Tätigkeit, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und durch ein Bundesland alleine nicht wirksam gefördert werden kann. Als Instrument zur finanziellen Förderung steht dem Ministerium der Kinder- und Jugendplan des Bundes zur Verfügung. Im Bereich des Parlaments ist vor allem die „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag“, kurz Kinderkommission zu nennen.
Link zum Bereich Kinderrechte des BMFSFJ.
Kinderkommission
Seit 1988 hat der Deutsche Bundestag eine „Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder“, kurz „Kinderkommission“ eingerichtet. Die Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die im Bundestag vertretenen Parteien entsenden je ein stimmberechtigtes Mitglied in die Kommission. Zwischen ihnen wechselt turnusgemäß der Vorsitz. Die Kommission arbeitet nach dem Konsensprinzip, d. h. alle Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden. Aufgabe der Kinderkommission ist es, bei der Gesetzgebung und anderen Beratungsthemen im Bundestag die Kinderinteressen wahrzunehmen, Ansprechpartner für Kinderanliegen zu sein und eigene kinderpolitische Initiativen zu entwickeln. Als Daueraufgabe hat die Kinderkommission die Überprüfung aller den Bundestag passierenden Rechtsvorschriften auf ihre Relevanz für Kinder, sog. „Kinderfreundlichkeitsprüfungen“ übertragen bekommen. Die Kommission entfaltet eine Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten wie Anhörungen, Expertengespräche, Stellungnahmen, Öffentlichkeitsarbeit. Arbeitsschwerpunkte der 15. Wahlperiode sind u. a.:
- Kinder und Gesundheit
- UN-Kinderrechtskonvention / Umsetzung der Ergebnisse des Weltkindergipfels
- Kinder und Medien
- Frühförderung
- Kinder und Migration
- Mitwirkungsrechte von Kindern
Mehr Infos zur Kinderkommission unter folgendem Link
Kontakt: Deutscher Bundestag, Kinderkommission, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030-22730551, Fax: 030-22736055, E-Mail: kinderkommission(at)bundestag.de