Umsetzung international
Am 20. November 1989 wurde das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes", kurz "UN-Kinderrechtskonvention" genannt, von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Inzwischen haben alle Staaten der Welt - außer den USA und Somalia - das Vertragswerk ratifiziert. Die KRK ist damit weltweit das am meisten akzeptierte und ratifizierte Menschenrechtsinstrument.
Sie hatte praktische Konsequenzen in vielen Ländern, die durch die Ratifizierung der Konvention ihre Gesetzgebung teilweise ergänzen und/oder reformieren mussten.
Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet in Artikel 42 auch Regelungen, nach denen sie in den Vertragsstaaten bekannt gemacht und verbreitet werden muss, als Grundlage politischer Entscheidungen dienen und in die Richtlinien der Aus- und Weiterbildung an den Schulen und Universitäten einfließen soll. Die einzelnen Staaten haben die Möglichkeit, entsprechend Artikel 51 die Ratifizierung mit Vorbehalten zu versehen. Die Vorbehalte dürfen allerdings nicht "unvereinbar mit Ziel und Zweck des Übereinkommens sein" (Art. 51, 2).
Staatenbericht
Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention haben sich die Vertragsstaaten verpflichtet, zwei Jahre nach der Ratifikation und danach alle fünf Jahre dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes einen Bericht über den Stand der Umsetzung der Konvention zu unterbreiten.
Weltkindergipfel
Am 29. und 30. September 1990 fand in New York der 1. Weltkindergipfel statt, an dem 71 Staats- und Regierungschefs, für Deutschland Bundespräsident von Weizsäcker, teilnahmen. Die Teilnehmer verabschiedeten ein Abschlussdokument, das die Tätigkeit der Staaten und entsprechender Organisationen in der kommenden Dekade bestimmen sollte, die "Erklärung über das Überleben, den Schutz und die Entwicklung von Kindern" sowie einen Aktionsplan zur Umsetzung der Deklaration. Der Aktionsplan enthielt ein Zehn-Punkte-Programm mit zeitgebundenen Zielen. Deren Hauptintention war es, die Kindersterblichkeit in der Welt bis 2000 um ein Drittel zu senken und die Versorgung aller Kinder mit den Grundbedürfnissen (Nahrung, Kleidung, Schulbesuch) zu sichern. Der 1. Weltkindergipfel fand zwar nahezu zeitgleich mit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention am 02. September 1990 statt, nahm aber noch keinen Bezug darauf.
Im Mai 2002 fand der 2. Weltkindergipfel statt. Diesmal nahmen nicht nur Erwachsene, sondern als echtes Novum in der Geschichte der UN auch Kinderdelegierte aus den Vertragsstaaten, darunter vier deutsche Kinder und Jugendliche zwischen 11 und 17 Jahren, teil.
Ziele des 2. Weltkindergipfels waren:
- Es sollte überprüft werden, inwieweit der Aktionsplan von1990 erfüllt worden ist
- Auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention sollte beraten werden, wie die Situation der Kinder dieser Welt verbessert werden kann
- Die Staaten sollten einen weiteren Aktionsplan sowie konkrete Handlungsschritte für die nächsten 10 Jahre beschließen
Die Bilanz des ersten Aktionsplans ergab, dass zwar 155 Länder nationale Pläne aufgestellt hatten, die Situation für die Kinder sich zwar teilweise verbesserte, die hoch gesteckten Ziele in vielen Fällen aber nicht erreicht werden konnten.
Der neu beschlossene Aktionsplan für die Dekade 2002 bis 2012 enthält deshalb folgende Prioritäten:
- Gesundheitsförderung, z. B. die Verminderung der Kindersterblichkeit der unter 5-Jährigen um 33% bis 2010 und um 66% bis 2015, Senkung der Müttersterblichkeit um 75% bis 2015, Verminderung von Unter- und Mangelernährung um 33% bis 2010, die Verfügbarkeit von sauberem Trinkwasser soll verbessert werden
- Förderung von Erziehung und Bildung, z. B. die Ausdehnung der Kleinkindererziehung für Mädchen und Jungen, insbesondere für benachteiligte Kinder, Erhöhung der Grundschulbesuchsquote auf 90% bis 2010, gleiche Bildungschancen für Mädchen und Jungen bis 2015, Verringerung der Analphabetenrate unter Erwachsenen, insbesondere von Frauen, um 50%
- Schutz der Kinder vor allen Formen der Misshandlung, Vernachlässigung, Ausbeutung und Gewalt; Schutz vor bewaffneten Konflikten und Vertreibung; Schutz vor allen Formen sexueller Ausbeutung, Pädophilie, Kinderhandel und Entführung; Bekämpfung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit
- Kampf gegen HIV/AIDS, z.B. Verminderung der Infizierungsquote unter jungen Menschen um 25% bis 2010, Verringerung der Zahl der infizierten Kleinkinder um 50%, Einführung von Fürsorgeprogrammen für Waisenkinder und HIV-infizierte Mädchen und Jungen
Diese Forderungen sollen zunächst von den nationalen Regierungen erfüllt werden. Die lndustrienationen wurden aufgefordert, ihre Hilfszusagen (0,7% des Bruttosozialprodukts) einzuhalten. Bis Ende 2003 sollten alle Regierungen nationale Aktionspläne ausarbeiten. Die darin formulierten Ziele sollen dann bis zum nächsten UN-Kindergipfel 2010 erreicht sein.
Weitere Informationen unter www.weltkindergipfel.de