Geschichte der Kinderrechte

1924 „Genfer Deklaration“: Alarmiert durch die katastrophale Situation der Flüchtlingskinder im Balkan und in Russland nach dem 1. Weltkrieg gründete die Britin Eglantyne Jebb den „Save the Children Fund“. Sie entwarf eine Satzung für Kinder, die „Children’s Charter“, die sie dem Völkerbund in Genf zukommen ließ. Die Charta wurde am 24.9.1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes in Genf verabschiedet. Mit der Auflösung des Völkerbundes 1946 verlor sie ihre Grundlage.

1948 „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“: Die Generalversammlung der Vereinten Nationen nahm die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ an, die auch Aussagen zugunsten der Kinder, insbesondere zu deren Schutz, enthielt.

1959 „Deklaration über die Rechte der Kinder“: Am 20. November 1959 stimmte die Vollversammlung der Vereinten Nationen der „Deklaration über die Rechte der Kinder“ zu, die in ihren Grundzügen auf der „Genfer Deklaration“ beruht.

1978 „Entwurf einer Kinderrechtskonvention“: Polen reichte anlässlich der Konferenz der UNO-Menschenrechtskommission den „Entwurf einer Kinderrechtskonvention“ ein. Ein revidierter Entwurf, den Polen 1980 vorlegte, bildete dann die Arbeitsgrundlage für die Ausarbeitung der endgültigen Fassung der Konvention über die Rechte des Kindes.

1989 „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“: Am 20. November 1989, genau 30 Jahre nach der „Deklaration über die Rechte der Kinder“ verabschiedete die UN-Vollversammlung das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“, die UN-Kinderrechtskonvention.