Land
Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit (LKindSchuG)
vom 07. März 2008 (GVBl. S. 52 ff)
Mit dem Gesetz werden die rechtlichen und instrumentellen Grundlagen zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit verbessert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Gesetz ist am 21. März 2008 in Kraft getreten und wurde mehrfach geändert durch Gesetz vom 23.10.2014
Kinderschutzdienste
Kinderschutzdienste sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Mädchen und Jungen im Kindes- und Jugendalter, die von sexualisierter Gewalt oder Misshandlung bedroht oder betroffen sind. Sie vermitteln Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Hilfen zur Abwehr weiterer Gefährdung, zum Schutz vor Wiederholung, zur Verarbeitung traumatischer Erlebnisse und zur Heilung der erlittenen seelischen und körperlichen Verletzungen.
Der Schwerpunkt der Arbeit der Kinderschutzdienste liegt im Opferschutz, nicht in der Straftäterverfolgung. Im Falle der Durchführung eines Strafverfahrens informiert und begleitet eine Fachkraft des Kinderschutzdienstes Kinder bzw. Jugendliche vor, während und nach dem strafrechtlichen Verfahren.
Bund
Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen vom
22. Dezember 2011
Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier.
Jugendschutzgesetz und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder
Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier.