Land
Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Auf der Internetseite des Landesbeauftragten finden Sie viele Informationen zu den Themen Gleichstellung, Barrierefreiheit, selbstbestimmtes Leben und Arbeit. Außerdem erhalten Sie Zugang zu einer umfangreichen Zusammenstellung potentieller Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (LGGBehM)
Die Umsetzung der Barrierefreiheit ist zentrales Anliegen des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (LGGBehM). Der Begriff der Barrierefreiheit bezieht sich auf
- bauliche und sonstige Anlagen,
- Verkehrsmittel,
- technische Gebrauchsgegenstände,
- Systeme der Informationsverarbeitung,
- akustische und visuelle Informationsquellen und
- Kommunikationseinrichtungen.
Barrierefrei sind Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind.
Kinderbetreuungskosten
Hinsichtlich der Frage, ob und wie private Kinderbetreuungskosten für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Kinder von der Steuer absetzbar sind, finden Sie Informationen auf der Internetseite des Finanzministeriums des Landes Rheinland-Pfalz und in der Informationsbroschüre des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Seite 8).
DIN-Normen für eine behindertengerechte Planung und Umsetzung
Für eine behindertengerechte Planung und Umsetzung baulicher Maßnahmen, von der Wohnung bis zur Stadtteilentwicklung, sind die folgenden DIN-Normen wichtig:
DIN 18024 - Barrierefreies Bauen - öffentliche Gebäude, Straßen, Spielplätze, etc.
DIN 66079-4 - Graphische Symbole zur Information der Öffentlichkeit Teil 4: Grafische Symbole für Behinderte
DIN 33942 - Barrierefreie Spielplatzgeräte
(Bei den DIN-Normen handelt es sich um technische Richtlinien, die das Deutsche Institut für Normung e. V. herausgbit. Das Institut wird von der Bundesregierung als die zuständige Stelle Normung anerkannt.) Die DIN-Normen sind im freien Handel verfügbar.
DIN EN 1176 - Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - die überarbeitete Norm dieser Ausgabe ist im August 2008 erschienen. Hierzu hat die Unfallkasse Rheinland-Pfalz einen Newsletter herausgegeben. Hier sind die Anforderungen an Böden aufgeführt und zwei ergänzende Normteile (Anforderungen für vollständig umschlossene Spielgeräte, Anforderungen an Raumnetze). Für die Umsetzung dieser Norm sind in 2009 verschiedene Workshops in Planung!
Broschüre "Die Sozialpädiatrie/Frühforderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Rheinland-Pfalz"
Die Broschüre des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz greift die Frühförderung behinderter Kinder und von Behinderung bedrohter Kinder als einen wichtigen Aspekt der Rehabilitationspolitik des Landes Rheinland-Pfalz auf. Sie finden dort auch Adressen und Kontakte zu den bestehenden Einrichtungen der Frühförderung Sinnesbehinderter (Wilhelm Huber Cüppers-Schule Trier (Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige), Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied, Pfalzinstitut für Hörsprachebehinderte Augustin-Violet-Schule, Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied) sowie weitere Frühförderstellen in Rheinland-Pfalz und deren Außenstellen.
Schwerpunktschulen
Informationen zum integrativen Unterricht an Schwerpunktschulen und an Förderschulen finden Sie hier. Neben der Benennung der Themenschwerpunkte und Informationen für Eltern finden Sie dort Zugang u. a. zur Beratungsdatenbank. Der Schulbehörde - nicht den Eltern - obliegt die Aufgabe, eine Schwerpunktschule für Ihr Kind zu suchen und zu finden.
Barrierefreie Spielgeräte
Gemeinsames Spielen von Kindern mit und ohne Behinderung fördert die Integration der behinderten Kinder in die Gesellschaft. Unterstützt werden kann das gemeinsame Spielen durch barrierefreie Spielplätze oder Spielbereiche. Als Beispiel zu nennen ist der Ebertpark in Ludwigshafen oder als Einzelelement der von Kindern mit und ohne Behinderung erstellte "Barfußpfad" im Hartenbergpark Mainz. Auch einzelne kleine Spielgeräte, wie z. B. ein Karussell, eine Schaukel und Wippe für Rollstuhl-Fahrer/-innen, sowie Netzschaukeln oder Klanggeräte bieten multifunktionale Einsatzmöglichkeiten. Die barrierefreien Spielgeräte werden von verschiedenen Spielgeräteanbietern vertrieben. Infos finden Sie u. a. im Internet bei den einschlägigen Suchmaschinen unter den Stichworten "zertifizierte behindertengerechte Spielgeräte".
Informationen zur Landesbauordnung und weiteren Richtlinien und Verordnungen rund um das Thema "barrierefrei bauen" erfragen Sie bitte bei der jeweiligen Kommunalverwaltung vor Ort.
Gute Praxisbeispiele
Beispiele von Initiativen, Vereinen und Organisationen der Migrations- und Integrationsarbeit in Rheinland-Pfalz finden Sie hier.