Förderung
Zweck der Spielleitplanung ist die Aufstellung einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklungsplanung für Städte und Ortsgemeinden, die sich an den Bedürfnissen und Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen orientiert. Ziele sind die Erhaltung und Verbesserung der Lebens- und Wohnumfelder. Ein zentraler Bestandteil aller Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritte ist die Beteiligung von Mädchen und Jungen sowie von erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern. Aus der Verzahnung von räumlicher Planung und Beteiligung ergibt sich die besondere Qualität der Spielleitplanung.
Die Spielleitplanung selbst wird nicht mehr gefördert. Nach Abschluss der Spielleitplanung soll eine rasche Umsetzung eines ersten Projektes (sog. „Starterprojekt“) unter Beteiligung von Mädchen und Jungen erfolgen. Für dieses Starterprojekt kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Zuwendung vom Umweltministerium gewährt werden.