Schutz vor Gewalt und Missbrauch
Gewalterfahrungen im Alltag von Kindern haben gravierende Folgen für ihre Entwicklung. Psychische und physische Misshandlung, Erniedrigung und Verwahrlosung können über die direkten Schädigungen hinaus zum Verlust eigener Identität, zu mangelndem Vertrauen und zum Erlernen von Gewalt als Konfliktlösungsstrategie führen. Die Folgen von Gewalt zeichnen Kinder oft ihr Leben lang. Das Aufwachsen in Schutz und Sicherheit ist für Kinder elementar. Die Unterzeichnerstaaten der Kinderrechtskonvention haben sich deshalb dazu verpflichtet, Kinder vor physischer und psychischer Gewalt, vor Misshandlung und Ausbeutung, einschließlich sexuellem Missbrauch, aber auch vor Verwahrlosung, Vernachlässigung und schlechter Behandlung zu schützen (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 19). Da für Erziehung und Entwicklung des Kindes in erster Linie die Eltern verantwortlich sind, müssen sie in geeigneter Weise bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützt werden
(UN-Kinderrechtskonvention Artikel 18). Kinder haben darüberhinaus auch Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 20), insbesondere wenn die Familie ihren Erziehungsaufgaben nicht nachkommen kann.