Umsetzung regional
Die UN-Kinderrechtskonvention nimmt nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Länder, Kommunen und die freien Träger der Jugendhilfe in die Verantwortung, den Rechten der Kinder zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen.
Auf Länderebene sind in erster Linie die obersten Landesjugendbehörden für Kinderpolitik und damit für die Umsetzung der Kinderrechte verantwortlich. Sie sind in der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden zusammengeschlossen, die sich zweimal jährlich zu Beratungen trifft. Einmal jährlich tagt die Konferenz der Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder, die Jugend- und Familienministerkonferenz. Diese hat in ihrem Beschluss vom 26. Juni 1999 die Mitverantwortung der Länder für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich hervorgehoben. Ebenfalls auf regionaler Ebene angesiedelt sind die Landesjugendämter, die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zusammengeschlossen sind.
Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung der Kinderrechte sind die Städte, Kreise und Gemeinden. Wie sehr die Kinder zu ihren Rechten kommen, entscheidet sich vor allem auch in ihrem unmittelbaren Lebensraum. Viele Aufgaben, die Kinder betreffen, fallen in die Selbstverwaltung der Gemeinden. In vielen Gemeinden wurden Kinderbeauftragte oder Kinderbüros eingerichtet, um die Interessen der Kinder zu vertreten. Zahlreiche Verbände und Vereine, darunter viele Träger der freien Jugendhilfe verstehen ihre Arbeit als Lobby-Arbeit für Kinder.