Nationaler Aktionsplan (NAP)
Mit dem Nationalen Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis 2010", der am 16. Februar 2005 verabschiedet wurde, knüpft die Bundesregierung Deutschland an den 2. Weltkindergipfel 2002 an. Federführend war bei der Erstellung des Plans das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Beteiligt waren neben Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Ländern und Gemeinden und der Kinderkommission auch Fachleute aus Nichtregierungsorganisationen und Wissenschaft sowie Kinder und Jugendliche selbst.
Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen die folgenden sechs Handlungsfelder:
- Chancengerechtigkeit durch Bildung
- Aufwachsen ohne Gewalt
- Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen
- Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder
- Internationale Verpflichtungen zur Verwirklichung der Kinderrechte in Entwicklungsländern
Zu den Zielen gehörte Folgendes:
Die Umsetzung des Aktionsplans wird durch ein Monitoringverfahren unter Einbeziehung wichtiger politischer und gesellschaftlicher Partner flankiert. Die Bundesregierung wird der Jugendministerkonferenz sowie der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden vorschlagen, bei ihren Sitzungen regelmäßig die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu behandeln. Ferner ist vorgesehen, die Kinder- und Jugendberichte und den 3. Staatenbericht an die UN zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, der 2009 fällig wird, für das Monitoring zu nutzen. Außerdem wird die Bundesregierung unter Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen 2007 einen Kongress mit dem Ziel durchführen, eine Zwischenbilanz zu ziehen und den Nationalen Aktionsplan zu aktualisieren.
Der Umsetzungsprozess sollte in den nächsten Jahren auch die Diskussion von Forderungen umfassen, die nicht Bestandteil des Nationalen Aktionsplans sind:
- die Rücknahme der Vorbehaltserklärungen zur UN-Kinderrechtskonvention
- die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz
- die Einrichtung eines Individualbeschwerderechts zur UN-Kinderrechtskonvention
Ergebnis des NAP 2005-2010:
Der auf dem Abschlusskongress am 9. Dezember 2010 vorgestellte Abschlussbericht "Perspektiven für ein kindergerechtes Deutschland" enthält "zehn Leitlinien für ein kindergerechtes Deutschland" als Ergebnis des partizipativen Prozesses zur Umsetzung des NAP unter dem Leitmotiv "Schützen, fördern, beteiligen":
- Die Umsetzung der Kinderrechte als Querschnittsaufgabe wahrnehmen
- Die Perspektive der Kinder als Gewinn wertschätzen
- Den gesellschaftlichen Nutzen von Kindergerechtigkeit in den Mittelpunkt stellen
- Chancengerechtigkeit für alle Kinder verwirklichen
- Bildungschancen aller Kinder verbessern
- Beteiligung von jungen Menschen fördern
- Globale Rahmenbedingungen im Sinne künftiger Generationen gestalten
- Besser über Kinderrechte informieren - mit Hilfe von Medien, Politik und Bildung
- Die Umsetzung der Kinderrechte im Alltag verlässlich absichern
- Durch effektives Monitoring Entwicklungen auswerten und Defizite erkennen
Weitere Informationen und Materialien unter www.kindergerechtes-deutschland.de.