Kinderkommission
Seit 1988 hat der Deutsche Bundestag eine "Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder", kurz "Kinderkommission" eingerichtet. Die Kinderkommission ist ein Unterausschuss des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die im Bundestag vertretenen Parteien entsenden je ein stimmberechtigtes Mitglied in die Kommission. Zwischen ihnen wechselt turnusgemäß der Vorsitz. Die Kommission arbeitet nach dem Konsensprinzip, d. h. alle Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden.Aufgabe der Kinderkommission ist es, bei der Gesetzgebung und anderen Beratungsthemen im Bundestag die Kinderinteressen wahrzunehmen, Ansprechpartner für Kinderanliegen zu sein und eigene kinderpolitische Initiativen zu entwickeln. Als Daueraufgabe hat die Kinderkommission die Überprüfung aller den Bundestag passierenden Rechtsvorschriften auf ihre Relevanz für Kinder, sog. "Kinderfreundlichkeitsprüfungen" übertragen bekommen. Die Kommission entfaltet eine Vielzahl unterschiedlicher Aktivitäten wie Anhörungen, Expertengespräche, Stellungnahmen, Öffentlichkeitsarbeit. Arbeitsschwerpunkte der 15. Wahlperiode sind u. a.:
- Kinder und Gesundheit
- UN-Kinderrechtskonvention / Umsetzung der Ergebnisse des Weltkindergipfels
- Kinder und Medien
- Frühförderung
- Kinder und Migration
- Mitwirkungsrechte von Kindern
Die Kinderkommission hat einen Flyer zu den Kinderrechten veröffentlicht, der hier erhältlich ist oder unter Deutscher Bundestag, Kinderkommission, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030-22730551, Fax: 030-22736055, E-Mail: kinderkommission(at)bundestag.de