Berichte der Bundesregierung
Der Berichtspflicht über die Umsetzung der Kinderrechte kam die Bundesregierung 1994 mit einem Erstbericht nach. Der Bericht erhielt viel Kritik von den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe, die sich unzureichend beteiligt fanden und fachliche Einwände hatten: Es fehle eine kritische Auseinandersetzung mit der Situation der Kinder in Deutschland, die hinsichtlich ihrer Rechte Handlungsbedarf für Staat und Gesellschaft begründen würde. Stattdessen enthalte der Bericht im Wesentlichen eine Darstellung von Gesetzen und Maßnahmen sowie Ankündigungen zukünftiger Vorhaben.
2001 erstattete die Bundesregierung den Zweitbericht über den Zeitraum 1994 -1999. Die UN-Kommission, die 2004 den Zweitbericht der Bundesregierung prüfte, kam zu dem Schluss, dass die UN-Kinderrechtskonvention auch zu diesem Zeitpunkt in Deutschland noch nicht vollständig verwirklicht ist. Insbesondere wurde kritisiert:
- Ausländische Kinder haben nicht die gleichen Chancen und sind nicht ausreichend vor rassistischen Übergriffen geschützt. Asylsuchende Kinder werden nicht ausreichend betreut und medizinisch versorgt
- Die Schere zwischen gutsituierten, umfassend geförderten Kindern und Kindern, die an der Armutsgrenze leben, geht immer weiter auseinander
- Es gibt keine umfassende Kinderpolitik und zuviel Kompetenzgerangel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
- Kinder werden noch nicht von Anfang an als ernstzunehmende Bürgerinnen und Bürger akzeptiert, deren Belange in allen Bereichen vom Umweltschutz über die Städtebauplanung bis zum Ausländerrecht berücksichtigt werden müssen
- Die Konvention ist noch zu wenig bekannt und hat noch keinen Eingang in Lehrpläne oder Ausbildungsrichtlinien von Sozialarbeitern, Kommunalpolitikern, Juristen und Entscheidungsträgern in allen Bereichen gefunden. Auch die Kinder selbst sind noch zu wenig über ihre Rechte informiert, an den Schulen wird wenig darüber gesprochen.