Umsetzung national
Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Kinderrechtskonvention am 05. April 1992 ratifiziert. Dabei hat Deutschland - wie 33 weitere Staaten (u. a. Belgien, Norwegen, Schweden, Finnland) - eine Erklärung abgegeben. (Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Rechte des Kindes vom 10. Juli 1992, BGBl. II, S. 990).
Für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf Bundesebene ist in erster Linie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verantwortlich. Es hat innerhalb der Bundesregierung die Aufgabe, die Interessen der Kinder zu artikulieren und einzubringen. Für die Kinder- und Jugendhilfe hat das BMFSFJ entsprechend dem Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - eine Kompetenz zur Anregung und Förderung ihrer Tätigkeit, soweit sie von überregionaler Bedeutung ist und durch ein Bundesland alleine nicht wirksam gefördert werden kann. Als Instrument zur finanziellen Förderung steht dem Ministerium der Kinder- und Jugendplan des Bundes zur Verfügung. Im Bereich des Parlaments ist vor allem die "Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder im Deutschen Bundestag", kurz Kinderkommission zu nennen.